Das neue Erwachsenenschutzrecht und was es konkret bedeutet

Diskussion im Sandkasten auf dem Zürcher Lindenhof moderiert von Denise Kramer-Oswald

Möglichst lange physisch und geistig gesund und auch im hohen Alter selbständig bleiben ist der Wunsch aller Menschen. Dass dereinst über uns verfügt wird, ist eine schreckliche Vorstellung. Seit zweieinhalb Jahren (1.1.2013) ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das veraltete Vormundschaftsrecht ersetzt hat. Das Gesetz regelt die behördlichen Massnahmen zum Schutz von erwachsenen Personen, die hilfs- oder schutzbedürftig (geworden) sind. Individuelle Vorsorgemassnahmen und die Selbstbestimmungen der Betroffenen stehen dabei stärker im Zentrum als früher. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass bei einer späteren Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird. Für den Fall eines Unfalls oder einer Krankheit mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit kann die eigene Versorgung durch einen Vorsorgeauftrag bzw. Patientenverfügung individuell und verbindlich geregelt werden.

Tönt gut – doch was bedeutet das in der Praxis, wo liegen Stolperfallen und praktische Probleme und wo besteht allenfalls eigener Handlungsbedarf? Unter der Leitung unseres Mitglieds Denise Kramer-Oswald, Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Zürich, diskutieren wir gemeinsam Fragen rund um das weite Thema Erwachsenenschutz.

Als Einstieg in die Diskussion legen wir euch einen NZZ-Artikel und eine Radiosendung ans Herz, welche ihr unter den folgenden Links findet:
NZZ “Das begehrte Haus der alten Dame
Radiosendung “Erwachsenenschutz: Beistandschaft – Was ist das?

Wann: Donnerstag, 2. Juli 2015, Apéro: 18.30 Uhr, Diskussion: 19.00 Uhr, Speis und Trank unter freiem Himmel (Catering): 20.30 Uhr

Wo: beim Sandkasten auf dem Zürcher Lindenhof

Falls das Wetter nicht mitspielt, was wir nicht hoffen, findet der Anlass in der Kanzlei von Denise Kramer-Oswald an der Scheuchzerstrasse 44 in Zürich Oberstrass (8006 Zürich) statt. Zeiten und Programm-Ablauf sind dieselben.

Die Kosten für Speis und Trank betragen CHF 40.- p.P. und sind vor Ort bar zu bezahlen (bitte wenn möglich den Betrag abgezählt mitbringen). Danke!

Bitte meldet Euch bis spätestens 28. Juni an.
Auch Interessentinnen und Gäste sind wie immer herzlich willkommen.