Flüchtlingskinder – Potential und Herausforderungen in der täglichen Arbeit

Besuch von Simea Merz Deme, Leiterin der Zentralstelle Mineurs non Accompagnés (MNA) beim Amt für Jugend und Berufsberatung der kantonalen Bildungsdirektion

MNA sind unbegleitete Minderjährige, die sich ausserhalb ihres Herkunftslandes befinden und sich ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person in der Schweiz aufhalten. Es handelt sich dabei um eine Randgruppe, die von der Öffentlichkeit bis zur Flüchtlingskrise 2015 kaum wahrgenommen wurde. Ende 2016 lebten rund 600 unbegleitete Minderjährige im Kanton Zürich.

Die Betreuung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher basiert auf den völkerrechtlichen Grundlagen der UNO Kinderrechtskonvention sowie auf den Richtlinien über allgemeine Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger des UNHCR. In der Schweiz sind die Verfahrensbestimmungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende im Art. 17 des Asylgesetzes (AsylG) festgelegt. Demnach nimmt eine Vertrauensperson ihre rechtlichen Interessen wahr.

Im Kanton Zürich ist es die Zentralstelle MNA. Im Auftrag der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) setzt sie vormundschaftliche Massnahmen nach Art 306, Abs. 2 ZGB, bis zur Erreichung der Volljährigkeit der MNA um. Ebenso hat sie gemäss Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2000 die Rechtsvertretung und Rolle der Vertrauensperson für alle unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und AUG Verfahren (Sans Papiers) inne.

Simea Merz Deme, dipl. Sozialarbeiterin, geboren 1973, verheiratet und Mutter zweier schulpflichtiger Kinder, ist seit 2001 in der Zentralstelle MNA tätig und hat 2007 deren Leitung übernommen. Aufgrund ihrer langjährigen, engagierten Tätigkeit und ihrer persönlichen interkulturellen Erfahrungen gilt Simea Merz Deme als ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger.

Wir freuen uns, dass unser Gast uns einen Einblick in ihre wichtige und gleichzeitig nicht immer unbelastende Tätigkeit gewährt.

Wann: Donnerstag, 4. Mai 2017, 18.30 Uhr Apéro, 19.00 Uhr Inputreferat und gemeinsame Diskussion, 20.00 Uhr Nachtessen

Wo: Zunfthaus zum Rüden, Limmatquai 42, Rüdenstübli, 2. Stock

Im Zunfthaus zum Rüden werden wir pauschal für Fr. 60.- verpflegt. Dies beinhaltet einen Apéro, ein leichtes 3-Gang-Dinner mit kleinen Portionen, ein Glas Wein, Mineralwasser und Kaffee/Tee. Bitte hält Fr. 60 bereit. Damit erleichtern wir dem Zunfthaus am Schluss des Abends das Abrechnen. Danke.

Bei Abmeldungen nach Dienstag, 2. Mai, 12.00 Uhr (per SMS an Gabi Wegmann), müssen wir Euch den Betrag von Fr. 60 in Rechnung stellen. Die verbindliche Menubestellung im Zunfthaus lässt uns keine andere Möglichkeit.

Bitte meldet Euch bis spätestens 28. April an.

Auch Interessentinnen und Gäste sind wie immer herzlich willkommen.